Corona-Schutzregeln für Gottesdienste
ab dem 02. Juni 2022
- Die Maskenpflicht entfällt. Jedoch wird zum Schutz auch weiterhin empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Am Eingang der Kirchen stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer und der Kollektenkorb bleibt auch beim Ausgang stehen.
- Die Kommunion wird zusätzlich von einem Kommunionhelfer ausgeteilt, der dabei wie der Zelebrant eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt.
Für den Kirchenvorstand
Matthias Ziemens, 1. Vorsitzender